Die Vollstreckung von deutschen Gerichtsurteilen gegen einen Schuldner in Großbritannien
Das Sheriffs Office wurde vom Justizministerium ernannt, um in Deutschland zuerkannte Urteile gegen einen Schuldner zu vollstrecken, der in England oder Wales ansässig ist oder Vermögenswerte dort besitzt.
Unser landesweites Team von Vollstreckungsbeamten- handelt unter der Leitung unserer vom Obersten Zivil- und Strafgericht ermächtigten Vollstreckungsbeamten (Authorised High Court Enforcement Officers), entsprechend der Genehmigung des Justizministers (Lord Chancellor) und des Justizministeriums (Ministry of Justice).
Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) & Europäischer Zahlungsbefehl
Die Vollstreckung wird unter einem EuVT oder unter einer Vollstreckungserklärung für einen Europäischen Zahlungsbefehl durchgeführt. Dies sind Titel, die es dem Gläubiger ermöglichen, ein Urteil in einem anderen EU-Staat zu vollstrecken, ohne dass dafür weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Der europäische Vollstreckungstitel oder der Europäische Zahlungsbefehl kann bei dem Gericht, das die Entscheidung gefällt hat, beantragt werden.
Das Beauftragen von The Sheriffs Office
- Rufen Sie uns unter der Nummer +44 333 001 5100 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail (bitte beachten Sie, dass unsere Team-Mitglieder ausschließlich Englisch sprechen)
- Wir werden uns falls nötig mit Ihnen in Verbindung setzen bezüglich der von Ihnen zu unterschreibenden Formulare
- Wir erhalten den Vollstreckungsbefehl in Ihrem Namen und beginnen mit der Vollstreckung
Weitere Dienstleistungen
- Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Schuldner in Großbritannien haben, gegen den jedoch kein Urteil vorliegt. Wir helfen Ihnen gerne.
- Wir können ebenfalls eine Suche in Ihrem Namen durchführen, um den Schuldner und seine Vermögenswerte ausfindig zu machen.
Weitere Schritte
Wenn Sie mehr erfahren oder uns beauftragen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns unter der Nummer +44 333 001 5100 an.